Fahrzeugschaden

Fahrzeugschaden

Ihr Fahrzeug wurde bei einem Unfall beschädigt. Ob eine Reparatur sinnvoll ist oder Sie sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen, hängt natürlich von Ihnen, aber auch von dem Verhältnis zwischen Schadenshöhe und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ab.

Um ein klares Bild zu erhalten ist – abgesehen von Bagatellunfällen – ein Sachverständigengutachten erforderlich.

Liegt die Schadenshöhe über dem Wiederbeschaffungswert (Totalschaden), kommt eine trotzdem mögliche Reparatur nur in Ausnahmefällen in Betracht. Es dürfen dann die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nur maximal um 30 {d943fee363fff9807f386f5751292ef1b75e374af5eed19433f593884eaf4d16} übersteigen.

Liegt die Schadenshöhe unter dem Wiederbeschaffungswert, kommt eine Reparatur und der Ersatz der dafür erforderlichen Kosten immer in Betracht.

Im Falle einer Reparatur haben Sie nicht nur die Möglichkeit die Werkstatt, sondern auch den Umfang der Reparatur frei zu wählen.

In allen Fällen ist selbstverständlich auch die fiktive Abrechnung – dann aber nur auf Basis des jeweiligen Nettoschadensbetrages – oder die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs möglich.

Welches für Sie und Ihre Bedürfnisse die richtige oder wirtschaftlich beste Lösung ist, werden wir mit Ihnen zusammen festlegen, wenn alle relevanten Faktoren ausgewertet sind.

Sollten Sie den Verkauf Ihres beschädigten Fahrzeugs in Erwägung ziehen, sollten Sie in jedem Falle dringend mit uns Rücksprache halten.