Mietwagen

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Solange sich Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht in einem fahrbereiten Zustand befindet oder repariert wird, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder – wenn Sie auf den Mietwagen verzichten – auf eine so genannte Nutzungsentschädigung.

Beides ist in der Höhe abhängig von der Klassifizierung Ihres beschädigten Fahrzeugs.

Gerne geben wir Ihnen detaillierte Auskunft. Bitte halten Sie dazu Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I bereit.

Die Dauer für die diese Leistungen erbracht werden, ist abhängig von der Dauer der erforderlichen Reparatur, die entweder im Gutachten vorgegeben ist oder sich aus dem tatsächlichen Werkstattaufenthalt ergibt.

Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sollten Sie sich genau informieren. Sie dürfen nicht jedes Angebot annehmen, sondern müssen sich nach einem günstigen Tarif erkundigen. Nötigenfalls sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie mit der Autovermietung, dass im Falle von Einwendungen der Versicherung keine Kosten bei Ihnen verbleiben.