Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Behandlungskosten / Schmerzensgeld

Sollten Sie durch einen Unfall verletzt worden sein, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf den Ersatz von Behandlungskosten, sofern diese nicht von Ihrer Krankenversicherung getragen werden und nicht völlig unverhältnismäßig oder ohne jeglichen medizinischen Nachweis sind.

Bei schwereren Verletzungen oder langwierigen Behandlungen gehören dazu auch die entsprechenden Rehabilitierungstherapien. Diese sollten stets nach vorheriger Absprache mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden, zumal viele Versicherungen inzwischen über Kooperationen mit auf diesen Bereich spezialisierten Firmen verfügen.

Für nicht unerhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen erhalten Sie natürlich auch ein Schmerzensgeld. Die Höhe ist abhängig von der Art und Dauer der Verletzung. Das Schmerzensgeld wird von uns ermittelt, wenn die Auskünfte Ihrer behandelnden Ärzte vorliegen. Dafür ist es erforderlich, Ihre Ärzte gegenüber den Versicherungen und uns von iher Schweigepflicht zu entbinden. Eine entsprechende Erklärung finden Sie [hier]. Bitte drucken und füllen Sie diese aus und übersenden Sie sie uns.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie zu diesem Themenkomplex spezielle Fragen haben.